Advokatur 

Seit der Gründung der Advokatur im Jahre 1978 durch Herrn Dr. Peter Studer (selig) beraten und vertreten wir sowohl Privatpersonen wie auch Geschäftskunden in beinahe jeder rechtlichen Hinsicht. Die Anwälte verfügen über eine langjährige Praxis vor Gericht und Behörden sowie im Umgang mit Gegenparteien. Nicht selten kann ein Gang vor Gericht dank des engagierten Einsatzes der Anwältinnen und Anwälte durch den Abschluss einer Vereinbarung vollständig vermieden und so erhebliche Kosten gespart werden.

Notariat

Gerne beraten wir Sie bei Firmengründungen, Ehe- und Erbverträgen, Erbteilungen, Beglaubigungen und dergleichen. Unsere erfahrenen Notare stehen Ihnen bei beurkundungspflichtigen Geschäften mit Rat und Tat zur Seite.

Rechtsgebiete

Jeder Anwalt hat sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert. Die Anwältinnen und Anwälte verfügen aufgrund der universitären Ausbildung, der Anwaltspatentierung sowie der steten persönlichen Weiterbildung über einen grossen Wissens- und Erfahrungsschatz in vielen Bereichen des Rechts. Jeder Anwalt ist daher sowohl Spezialist als auch Generalist, wodurch eine umfassende Beratung ermöglicht wird.