Advokatur

Recht haben und Recht bekommen gehen nicht immer Hand in Hand. Mit unserem umfangreichen Fachwissen, unserer langjährigen Erfahrung, gesundem Menschenverstand sowie unserem persönlichen Engagement geben wir unser Bestes, damit sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.

Anwälte

Die Advokatur besteht aus sechs selbstständig agierenden Anwältinnen bzw. Anwälten. Die Mandatsführung erfolgt direkt durch die jeweilige Anwältin bzw. den jeweiligen Anwalt. Durch die Spezialisierung der Anwältin bzw. der Anwälte in verschiedenen Rechtsgebieten und der Kollegialität untereinander profitieren Sie von bestehenden Synergien.

Eduard Schoch

Rechtsanwalt und Notar

Felix Schmidlin Fischler

Rechtsanwalt und Notar

Daniel Altermatt

Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Julian Herzog

Rechtsanwalt und Autor von verschiedenen Publikationen

Caroline Dreier

Rechtsanwältin, CAS IRP-HSG
Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Dr. Peter Studer (Selig) †

Rechtsanwalt und Notar

Jacqueline Lehmann

Rechtsanwältin

In Absprache mit Ihnen werden auch herausragende ehemalige Volontärinnen und Volontäre als juristische Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter eingesetzt. Diese sind neben ihrer Arbeit in der Advokatur an den Vorbereitungen zum Abschluss ihres Anwaltspatents und damit vollends ausgebildet und fähig, eine umfassende Betreuung und Führung des Prozesses zu gewährleisten.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität durchlaufen die Absolventinnen und Absolventen auf dem Weg zum Anwaltspatent mehrere bezahlte Volontariate bei Anwaltskanzleien und Gerichten. Wir setzen ebenfalls auf die Jugend und bieten Volontariate für herausragende Kandidatinnen und Kandidaten an. Wir erachten die Förderung und Begleitung der Universitätsabsolventinnen und Universitätsabsolventen auf ihrem Weg zum Anwaltspatent und damit zur praktizierenden Anwältin bzw. praktizierendem Anwalt als äusserst wertvoll und gewinnbringend.

 

Honorar

Anlässlich der ersten persönlichen Besprechung wird in gegenseitiger Absprache ein Stundenansatz vereinbart und Sie werden über die voraussichtlichen Kosten sowie den zu erwartenden Aufwand informiert. Die Dienstleistung (Beratung und Prozessführung) wird i.d.R. nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Bandbreite des Stundenansatzes orientiert sich an den kantonalen Tarifordnungen.

Wir berücksichtigen bei der Honorierung die Schwierigkeit, Komplexität, Dringlichkeit und Bedeutung der Sache sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Klienten.

Verfügen Sie nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel für die Mandatierung einer Anwältin bzw. eines Anwalts, besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer unentgeltlichen Rechtspflege durch den Staat, wobei nach deren Bewilligung die dort geltenden staatlichen Tarife zur Anwendung kommen. Gerne prüfen wir im Rahmen des Mandats das Vorliegen dieser Voraussetzungen.

Nebst dem Honorar werden die anfallenden Auslagen wie Postporti, Kopien, Telekommunikation und Reisespesen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.