Anlässlich der ersten persönlichen Besprechung wird in gegenseitiger Absprache ein Stundenansatz vereinbart und Sie werden über die voraussichtlichen Kosten sowie den zu erwartenden Aufwand informiert. Die Dienstleistung (Beratung und Prozessführung) wird i.d.R. nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Bandbreite des Stundenansatzes orientiert sich an den kantonalen Tarifordnungen.
Wir berücksichtigen bei der Honorierung die Schwierigkeit, Komplexität, Dringlichkeit und Bedeutung der Sache sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Klienten.
Verfügen Sie nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel für die Mandatierung einer Anwältin bzw. eines Anwalts, besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer unentgeltlichen Rechtspflege durch den Staat, wobei nach deren Bewilligung die dort geltenden staatlichen Tarife zur Anwendung kommen. Gerne prüfen wir im Rahmen des Mandats das Vorliegen dieser Voraussetzungen.
Nebst dem Honorar werden die anfallenden Auslagen wie Postporti, Kopien, Telekommunikation und Reisespesen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.